Informationsasymmetrie
bezeichnet die ungleiche Informationsverteilung potentieller Vertragspartner. Sie beruhen auf versteckten Informationen (Hidden Information), versteckten Eigenschaften (Hidden Characteristics), versteckten Handlungen (Hidden Action) oder auf versteckten Ergebnissen (Hidden Results). Die I. können vor und nach Vertragsabschluss bestehen. Vor dem Vertragsabschluss besteht Unsicherheit bezüglich der Qualität der Produkte bzw. Leistungen, die ihr Gegenüber anbietet. Folge kann ein Marktrückzug guter Vertragspartner sein, die keinen ihrer Qualität entsprechenden Preis erhalten. Schlechte Vertragspartner verweilen dagegen auf dem Markt, denn der erzielbare Marktpreis ist höher als für ihre Qualität angemessen (Adverse Selektion). Dies führt zu Marktversagen. Nach Eingehen des Kontraktes müssen sie mit der Möglichkeit rechnen, dass die Gegenpartei sich ohne ihr Wissen vertragswidrig verhält oder zumindest einen eingeräumten Handlungsspielraum in egoistischer Weise ausnutzt. Dies wird auch als Moral Hazard bezeichnet. - Zur Überwindung von I. werden Prinzipal-Agent-Beziehungen (Principal-Agent Theory) durch Vertragsabschluss begründet. Der Agent verfügt über Informationen, die er dem Prinzipal zur Verfügung stellt. Eigenkapitalgeber als Prinzipal und das Management als Agent ist ein typisches Beispiel für Prinzipal-Agent- Beziehungen. Da durch die Gefahr von Moral Hazard vertragskonformes Verhalten nicht gewährleistet ist, müssen die Vertragsbeziehungen überwacht werden. Dafür entstehen den Prinzipalen Kosten, so dass es sich hierbei nicht um eine optimale Lösung handeln kann. Zur Kostenminimierung, die für beide Seiten von zentraler Bedeutung ist, muß das Vertrauensverhältnis in die Qualität der anderen Vertragsseite wiederhergestellt werden. Möglichkeiten hierfür bestehen in Screening, Signaling und Self Selection. Beim Screening werden Informationen vom benachteiligten Partner über den potentiellen Vertragspartner mit Informationsvorteilen eingeholt. Fehlerhafte Informationen führen ex post zur Bestrafung des Informierten. Bei Signaling werden Fehlinformationen so stark bestraft, dass die Nachteile die potentiellen Vorteile übertreffen. Bei Self Selection bietet der Benachteiligte mehrere Auswahlmöglichkeiten an, zwischen denen der potentielle Vertragspartner mit Informationsvorteilen wählen kann. Diese Vorgehensweise wird häufig bei Abschluss von Versicherungsverträgen beobachtet.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|