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HöchststimmrechtDie Satzung der nichtbörsenotierten AG konnte das Stimmrecht von Aktionären, denen mehrere Aktien gehören, durch Festsetzung eines Höchstbetrages oder Abstufungen beschränken (§ 134 Abs. 1 Satz 2 AktG a.F.). Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich hat das H. 1998 abgeschafft. Altrechte entfallen innerhalb von 2 Jahren.
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Weitere Begriffe : Covered Warrant | Nominale | Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | ||||||||||||||||||||||||||||
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