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Gründungskonsortiumfoundati on/underlying syndicate. Ein G. setzt sich aus mindestens fünf Personen (Gründer) zusammen (Ausnahme: kleine AG). Diese übernehmen die Aktien bei Gründung der AG. Häufig gehört zu den Gründern eine Bank oder ein Bankenkonsortium. Da nur die Einheitsgründung zulässig ist, müssen sämtliche Aktien vom G. übernommen werden.
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Weitere Begriffe : Konzernabschlussprüfung | Original-exposure-Methode | virtuelles Aktienoptionsprogramm | ||||||||||||||||||||||||||||
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