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Ausgabe 2014
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Golden Parachute

hohe Abfindungszahlungen, die mit Leitungspersonen vereinbart sind, die aus Anlass eines Unternehmenszu- sammenschlusses durch Kündigung aus- scheiden. Wegen der für den Erwerber unangemessen hohen Folgekosten aus solchen Personalentscheidungen, soll damit feindlichen Übernahmen "hostile takeovers" entgegengewirkt werden. Solche Golden Parachutes werden in der Öffentlichkeit kritisiert, denn ihr Bekanntwerden lässt regelmäßig den Aktienkurs sinken. Das deutsche Recht setzt Schranken. Vorstände können höchstens auf fünf Jahre bestellt werden (§ 84 Abs. 1 AktG), und ihre Bezüge jeder Art müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen, was bei Golden Parachutes fraglich sein kann.





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