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GewinnmanipulationManipulationen der Unternehmensleitung bei der Ermittlung des Jahresüberschusses. Unter den Begriff G. werden betrügerischer Verhaltensweisen wie z.B. der Ausweis nicht vorhandener Warenbestände oder zu geringer Verbindlichkeiten subsumiert. Zulässige Ausschöpfungen von Ermessensspielräumen und Interpretationsmöglichkeiten von Bilanzierungsnormen zählen nicht zur G.
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Weitere Begriffe : Internationale Vereinigung der Wertpapierbörsen | Fair Value | Hibor | ||||||||||||||||||||||||||||
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