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Ausgabe 2014
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gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft

judicial decision about the composition of the supervisory board. Eine gerichtliche Bestimmung von Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstands, eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines Aktionärs, falls die zur Beschlussfähigkeit nötige Zahl von Mitgliedern nicht vorhanden ist. Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn dem Aufsichtsrat länger als drei Monate weniger als die durch Gesetz oder Satzung bestimmte Mindestzahl an Mitgliedern angehört. Ebenfalls ist durch Gericht das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Arbeitnehmervertretem und Aktionärsvertretem herzustellen, falls es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Das Amt eines gerichtlich bestellten Aufsichtsrats erlischt, sobald der Mangel, der zu seiner Bestellung führte, behoben ist.





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