Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Geldwäschegesetz (GwG)Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, statute of money laundry. Das GwG soll die Überführung illegaler Gewinne in den legalen Geldkreislauf verhindern, indem es bestimmte Adressaten bei der Annahme größerer Beträge zu Personenidentifizierung, Aufzeichnung und u.U. Anzeige verpflichtet.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Bonussparen | Vermögensteuer | Warenbörse | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |