Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Fiscal Policy

Fiskalpolitik; bezeichnet den Einsatz öffentlicher Finanzen zur Verwirklichung gesamtwirtschaftlicher Ziele. Mittels öffentlicher Ausgaben und Einnahmen soll die im Verhältnis zum Produktionspotential zu große oder zu geringe Nachfrage des privaten Sektors ausgeglichen werden, (antizyklische Budgetpolitik). Theoretische Basis solcher Haushaltspolitik ist die keynesiani- sche Theorie, in der budgetverändemde Wirkungen auf Gesamtnachfrage, Volkseinkommen und Beschäftigung dargestellt werden. Schwankungen der privaten Konsum- und Investitionsausgaben sollen durch eine antizyklische Haushaltsgestaltung des Staates ausgeglichen werden, um gesamtwirtschaftliche Schwankungen zu glätten. Dies erfordert Haushaltsdefizite in der Rezession und Haushaltsüberschüsse während eines Booms der Gesamtwirtschaft. - Die rechtlichen Grundlagen für diese Politik wurden in der BRD 1967 mit dem Stabilitätsgesetz geschaffen.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Fiscal Agent
 
Fitch IBCA
Weitere Begriffe : Umlaufvermögen | First Stage Financing | Anleiheausstattung
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.