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Ausgabe 2014
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Finanzkommissionsgeschäft

financial commission agency. Finanzgeschäft von Kaufleuten im eigenen Namen für fremde Rechnung, das den §§ 383-406 HGB unterliegt. Insbesondere der Effektenhandel wird in Form des Kommissionsgeschäftes abgewickelt. Zu unterscheiden sind echte und unechte Kommissionsgeschäfte. Bei echten Kommissionsgeschäften tritt die Bank gewerbsmäßig als Kommissionär auf. Dagegen wird die Bank bei unechten Kommissionsgeschäften nur vorübergehend mit der Aufgabe des Kommissionärs betraut - so z.B. beim Inkasso.





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