Eurolist
Projekt mit dem eine einfachere Mehrfachnotierung von Standardwerten aus dem EU-Raum an europäischen Wertpapierbörsen erreicht werden soll. Dies wird insbesondere über ein einfaches Börsenzulassungsverfahren, welches über die Börsenzu- lassungs-Richtlinie ermöglicht wurde, erreicht. Der Emittent erhält über die Zulassung zum amtlichen Handel seines Heimatlandes eine Zulassung zu dem Segment E. an den anderen Börsenplätzen Europas. Teilnahmeberechtigt sind nur Unternehmen, die in mindestens vier (ausländischen) europäischen Ländern gelistet sind, über eine Marktkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. EURO verfügen und einen jährlichen Börsenumsatz von mind. 250 Mio. Euro haben.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|