Ersterwerbermodell
model for tax- favored purchase of newly constructed residential property; stellt eine Sonderform des Bauherrenmodells dar. Während bei letzterem die Erstellung von Immobilien als steuersparende Kapitalanlage konzipiert wird, werden beim E. bereits fertiggestellte oder gar vermietete Objekte direkt von der Wöhungsbaugesellschaft respektive dem Bauträger erworben (Ersterwerb). Aufgrund der fehlenden Bauherreneigenschaft der Erwerber ist die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten im Jahr ihrer Entstehung stärker eingeschränkt als im reinen Bauherrenmodell, somit reduzieren sich die Steuervorteile. Es können nur Werbungskosten berücksichtigt werden, die nach dem Zeitpunkt des Erwerbs entstanden sind.
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