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ErgebnisabführungsvertragIn einem Ergebnisabführungsvertrag oder Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich eine Gesellschaft, ihren ganzen Gewinn an eine andere Unternehmung abzuführen. Das Gesetz trifft bei einem solchen Unterneh- mensvertrag Vorsorge, zugunsten der Gläubiger und der außenstehenden Aktionäre.
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