Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
discharge of managing and supervisory board, release of managing and supervisory board from responsibility for management. Durch die Entlastung billigt die Hauptversammlung die Verwaltung der Gesellschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat für die zurückliegende Periode. Die Entlastung erfolgt für die Gesamttätigkeit und nicht für Einzelhandlungen. Vorstand und Aufsichtsrat sind in getrennten Beschlüssen zu entlasten. Einzelentlastungen sind auf Antrag einer Minderheit von 10% des Grundkapitals oder 1 Mio. Euro oder aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses möglich. Durch die Entlastung wird der Vorstand nicht von etwaigen Ersatzansprüchen befreit.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|