Dividenden-stripping
dividend-stripping. Das D. war Hauptkritikpunkt des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens im Rahmen der Steuerreform 2000. D. wurde von ausländischen Investoren vorgenommen, die die von inländischen Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer nicht auf ihre Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld anrechnen konnten. Das D. funktionierte derart, dass ein nichtanrechnungsberechtigter Anteilseigner seine Anteile vor dem Dividendentermin an einen Anrechnungsberechtigten verkaufte und den Anrechnungsanspruch schließlich über den Kaufpreis erhielt. Der Erwerber ließ sich die Körperschaftsteuer anrechnen und nahm eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung vor oder machte einen Veräußerungsverlust geltend. Durch die Ablösung des Anrechnungssystems durch das Halbeinkünfteverfahren wurden Steuerinländer und Steuerausländer auf eine Stufe gestellt. Das Problem des D. wurde somit mangels anrechenbarer Körperschaftsteuer beseitigt.
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