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Devisenausländernonresident; sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des Geltungsgebietes des Euro. Das Außenwirtschaftsgesetz verwendet hierfür den Begriff des Gebietsfremden und stellt auf das Inlandskonzept ab, d.h. auch deutsche Staatsbürger werden, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, als D. betrachtet. - Gegensatz: Deviseninländer.
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Weitere Begriffe : Optionshebel | Vertagung der Hauptversammlung der AG | Kernkonsolidierung | ||||||||||||||||||||||||||||
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