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Deregulierungderegulation; wird als Abbau staatlicher Eingriffe in wirtschaftliche Aktivitäten definiert. Ziel dieser wirtschaftspolitischen Maßnahme ist die Intensivierung des Wettbewerbs und Erhöhung der Markteffizienz. Stellvertretendes Beispiel für D. auf dem bundesdeutschen Kapitalmarkt sind die Liberalisierungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften im Zuge der Förderung der Finanzmärkte.
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Weitere Begriffe : Theta-Faktor | Indossatar | Kassaoption | ||||||||||||||||||||||||||||
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