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Degussa-KlauselDegussa clause; Bezeichnung für das Kündigungsrecht von Anleihegläubigern nach Ablauf einer Sperrfrist. Dieses Ausstattungsmerkmal wurde im Jahr 1952 geschaffen, um Industrieanleihen gegenüber öffentlichen Anleihen attraktiver zu machen. Die Klausel wurde erstmals 1953 von der Deutschen Gold- und Silberscheideanstalt (Degussa) angewandt.
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Weitere Begriffe : Funktionsfähigkeit der Börse | Nouveau Systeme de Cotation (NSC) | Anlage- und Abschlussvermittler | ||||||||||||||||||||||||||||
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