Cost of Carry
carrying charge, Carryko- sten, Bestandshaltekosten. Finanzierungskosten, die durch das Halten eines Basiswerts anfallen und in die Berechnung von Terminkontrakten eingehen. Die C.o.C. berechnen sich bei Zinsterminkontrakten als Differenz zwischen den Finanzierungskosten eines Kaufs am Kassamarkt abzüglich der Zinserträge bis zur Fälligkeit eines entsprechenden Terminkontraktes und abzüglich der Kosten für das Initial Margin. Bei Devisenterminkontrakten müssen zusätzlich Differenzen zwischen nationalen Zinsniveaus einkalkuliert werden. Bei Warentermingeschäften setzen sich die C. o.C. aus Versicherungsprämien, Lagerkosten und Finanzierungskosten zusammen. Die C.o.C. gehen als sog. Carry Basis in die Basis ein, mit der bei Termingeschäften die Differenz zwischen dem Marktpreis des Underlyings und dem Preis des entsprechenden Terminkontraktes bezeichnet wird.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|