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Ausgabe 2014
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Compliance Department

Compliance Abteilung. Abteilung eines Unternehmens, die durch ihre Überwachungstätigkeit das ordnungsgemäße und rechtmäßige Verhalten aller Mitarbeiter überwachen und sicherstellen soll. Für Finanzdienstleistungsunterneh- men handelt es sich dabei v.a. um die Überwachung der Wertpapiergeschäfte der Mitarbeiter, um dadurch Insiderverstöße zu verhindern, ggf. auftretende Verstöße zu ahnden und den Schutz des einzelnen Kapitalanlegers sicherzustellen. - Vgl. auch Compliance, Compliance-Organisation.





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