Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Maßnahmen
Federal Securities Supervisory Office, measures. Das BAWe kann unabhängig von den ihm nach dem Gesetz über den Wertpapierhandel für bestimmte Einzelfälle zustehenden Befugnissen allgemein gemäß § 4 I S. 2 WpHG Anordnungen treffen, die geeignet sind, Missstände auf dem Wertpapiermarkt zu beseitigen oder zu verhindern. Derartige Anordnungen können in der Form von Schreiben, einfachen Bekanntmachungen oder Verwaltungsakten ergehen. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen dem BAWe 1998 seine Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgrund des WpHG übertragen.
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