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Buchgrundschuldregistered real property charge; ist im Gegensatz zu einer Briefgrundschuld eine Grundschuld, die lediglich im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass ein Grundschuldbrief vom Grundbuchamt ausgestellt wurde. Eine Übertragung der Ansprüche aus einer B. kann nur nach entsprechender Einigung und Änderung der Grundbucheintragung erfolgen.
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Weitere Begriffe : Schwebendes Engagement | fixe Kurse | Opportunitätskosten | ||||||||||||||||||||||||||||
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