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Ausgabe 2014
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Broker-Geschäft

Ist die angelsächsische Bezeichnung für die Tätigkeit der Annahme und Ausführung von Börsenaufträgen privater und institutioneller Investoren. Dies beinhaltet insbesondere die Herstellung der Verbindung zwischen Investoren und Jobbern bzw. Dealern als Finanzintermediär. Im Rahmen des B.-G. wird entweder als Kommissionär für fremde Rechnung, im eigenen Namen oder als Makler im fremden Namen ge- bzw. verkauft. Dabei darf jedoch kein Handelsbestand gehalten und auch kein Eigenhandel betrieben werden. Die ursprüngliche Trennung von Dealer-Geschäft und B.-G. aufhebend, können im Rahmen des Dual-Capacity-Broker- Geschäfts zusätzlich Eigenhandelsgeschäfte betrieben und entsprechende Gewinne realisiert werden. Die originären Einnahmen im Rahmen des B.-G. werden als Brokerage bezeichnet. In den USA wird damit auch die Tätigkeit der dortigen Wertpapierbanken bezeichnet.





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