Bezugsrecht, Besteuerung
subscription right, taxation. Einnahmen aus der Veräußerung von Bezugsrechten aus Aktien, die zum Privatvermögen gehören, sind nicht steuerpflichtig. Das Bezugsrecht selbst stellt keine Einnahme aus Kapitalvermögen dar. Berechtigt das Bezugsrecht zum Bezug von Anleihen, die mit besonderen Vorzügen ausgestattet sind, z.B. mit einem Emissi- onsdisagio (Ausgabe unter Nennwert), liegen bei Ausübung des Bezugsrechts Einkünfte aus Kapitalvermögen vor. Aktionäre, die ihr Bezugsrechte ausüben und junge Aktien zum festgelegten Ausgabekurs erwerben, haben Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, wenn sie die jungen Aktien innerhalb der Frist von zwölf Monaten verkaufen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|