betriebliche Altersversorgung
employee pension scheme. Bezeichnung für alle freiwilligen Sozialleistungen eines Unternehmens, um ehemalige Mitarbeiter, bzw. deren Hinterbliebene zu unterstützen (Ruhestand, Invalidität). Die Einführung sowie Ausgestaltung einer b.A. ist dem Arbeitgeber freigestellt. Ist die Einführung erfolgt, so entstehen, aufgrund von Vertrauensschutz und des Grundsatzes von Recht und Billigkeit, Verpflichtungen für den Arbeitgeber. - Die b.A. kann auf unterschiedliche Art und Weise ausgestaltet werden: - a) Durch eine Direktzusage, wobei Pensionsrückstellungen der Absicherung der von einer Unternehmung ausgesprochenen Pensionsverpflichtungen dienen. - b) Durch die Übernahme der Versorgung durch eine Pensionskasse. - c) Durch die Übernahme der Versorgung durch eine Unter- stützungs-kasse. - d) Durch eine Direktversicherung über ein Lebensversi- cherungsunternehmen, wobei hier der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter ist und der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt und Versicherungsnehmer ist. - e) Durch eine freiwillig unternommene Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.
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