Barausgleich (Cash Settlement)
Bel vielen Optionsscheinen ist nicht das Recht zum tatsächlichen (physischen) Bezug oder Verkauf des Basisinstruments in den Optionsbedingungen vorgesehen, sondern der so genannte Barausgleich. So berechtigen zum Beispiel manche Aktien-Kaufoptionsscheine zur Auszahlung der Differenz. um die der Kurs der betreffenden Aktie am Tag der Ausübung an einer bestimmten Börse über dem Basispreis liegt, und bei manchen Verkaufsoptionsscheinen gilt Entsprechendes mit umgekehrten Vorzeichen. Bel Indexoptionsscheinen. wo ein Bezug oder Verkauf ohnehin nicht möglich ist - niemand kann einen Index »liefern« -. ist der Barausgleich seit jeher üblich.
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