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Börsenhändlerbezeichnet Personen, die Wertpapieraufträge von Kunden abwickeln oder Geschäfte auf eigene Rechnung tätigen. Meist werden diese Personen von einer Bank beauftragt, Transaktionen durchzuführen. Sobald ein Händler oder Makler die Transaktion durchführt, fallen für den Kunden zusätzliche Transaktionskosten an.
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Weitere Begriffe : Basispunkt | Garantie | Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, Kreditinstitute und Finanzdienstleister | ||||||||||||||||||||||||||||
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