Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Ausschluss vom Börsenbesuch

expulsion of visitors. Personen können zeitlich begrenzt, aber auch dauerhaft vom Börsenbesuch durch den Börsengeschäftsführer auf Basis des Börsengesetzes und der Börsenordnung ausgeschlossen werden. Beschwerden seitens der ausgeschlossenen Personen sind der Börsenaufsichtsbehörde vorzutragen.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Ausschluss des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Aktionäre
 
Ausschlussurteil
Weitere Begriffe : Spitzenrefinanzierungsfazilität | Übernahmekommission | Prioritätsaktien
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.