ausschließlich Bezugsrecht
ex Bezugsrecht, exBR, exB, exclusive subscription right; Kurshinweis am Tag des Be- zugsrechtsabschlags, der in den Kursblättern durch exB oder exBR dargestellt wird. Dieser Kurshinweis signalisiert, dass es sich um die erste Kursnotiz nach Ausschluß des zuvor miteingerechneten Bezugsrechts handelt, der Erwerber somit keinen Anspruch auf das Bezugsrecht mehr hat. Dafür ist der Aktienkurs entsprechend niedriger. Im Regelfall erfolgt der Kurshinweis am ersten Handelstag des Bezugsrechts. Das Bezugsrecht wird bis zum letzten Einlösungstag separat an der Börse gehandelt.
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