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Aufwendungsersatzrepayment of expenses; ist die Bezeichnung für den nach § 87d HGB von Handelsvertretern einforderbare Ausgleich für bestimmte Leistungen. Für ein Kreditinstitut stellt der A. den aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag oder einer gesetzlichen Regelung bestehenden Anspruch auf Ersatz der im Rahmen der Geschäftserfüllung angefallenen Aufwendungen dar.
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Weitere Begriffe : Zinsterminkontrakte | gemeiner Wert | Anleihebedingungen | ||||||||||||||||||||||||||||
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