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Auftragsbestätigungacceptance / confirmation of order. Um die Gültigkeit einer Order sicherzustellen, muss der an dem Geschäft beteiligte Makler der Bank, die ihn beauftragt hat, die Vermittlung des Geschäfts durch die Ausstellung einer Schlussnote bestätigen. Wird keine Schlussnote ausgestellt, so gilt im Zweifel das Geschäft als nicht zustande gekommen.
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Weitere Begriffe : eigene Effekten | effizienter Markt | Trust Banking | ||||||||||||||||||||||||||||
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