Aufsichtsrat bei Kapitalanlagegesellschaften
supervisory board of an investment company. Ungeachtet der Rechtsform der Kapitalanlagegesellschaft besteht bei diesen die Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrates, wobei grundsätzlich den Bestimmungen des Aktiengesetzes zu folgen ist. Die Eignung potenzieller Mitglieder hinsichtlich ihrer Persönlichkeit und ihres Sachverstandes wird durch das Bundes- aufsichtsamt für das Kreditwesen geprüft.
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