Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der AG
employees and employee representatives in the supervisory board of the corporation. Neben Vertretern der Aktionäre setzt sich der Aufsichtsrat bei Unternehmen, die bestimmten Größenkriterien genügen, auch aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Gesetzliche Regelungen zur Notwendigkeit von Arbeit- nehmervertretem im Aufsichtsrat finden sich im Mitbestimmungsgesetz von 1976, im Montan-Mitbestimmungsgesetz, im Mitbe- stimmungsergänzungsgesetz und im Betriebsverfassungsgesetz von 1952. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter erfolgt durch die Arbeitnehmer oder ihre Delegierten. - Vgl. auch Aufsichtsrat der AG, Zusammensetzung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|