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Ausgabe 2014
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Anschlusskonkurs

Der A. war das Konkursverfahren, das in Fällen der Ablehnung der Eröffnung des Vergleichsverfahren, der Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Vergleichs und nach der Einstellung oder Nichterfüllung des Vergleichsverfahren nach der VglO eröffnet wurde, vor allem, weil der Schuldner die Vergleichsquote nicht erbringen konnte. Die Insolvenzordnung (InsO) hat das Vergleichsverfahren und das Konkursverfahren mit Wirkung vom 1.1.1999 abgelöst. An die Stelle des bisherigen Vergleichs zur Abwendung des Konkurses mit möglichem A. ist nach der Insolvenzordnung der Insolvenzplan getreten (§§ 217 ff. InsO). Versagt das Gericht einem Plan rechtkräftig die erforderliche Bestätigung (§ 248 InsO), wird das Insolvenzverfahren weitergeführt.





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