Annuität
Rente, Rentenrate, annuity. Fester, gleichbleibender und regelmäßig zu zahlender Betrag, der zur Befriedigung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus einem Schuldverhältnis dient. Die Höhe einer A. kann bei Vorgabe der Laufzeit und eines für die Laufzeit einheitlichen Zinssatzes durch Multiplikation der Schuld mit dem Annuitätenfaktor berechnet werden. Die konstante A. setzt sich aus einem abnehmenden Zinsanteil und einem zunehmenden Tilgungsanteil zusammen, da die Zinsen sich rechnerisch aus der abnehmenden Restschuld bestimmen. Bei einer variablen A. (unechte A. ) bleibt der Tilgungsanteil konstant, d.h. der regelmäßige Betrag nimmt um die eingesparten Zinsen ab (Ratentilgung). - Vgl. auch Annuitätenanleihe.
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