Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der AGsupervisory board members\' term of office. Die Amtszeit, für die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, beträgt höchstens fünf Jahre. Eine vorzeitige Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der AG oder Amtsniederlegung ist möglich. Nach Ablauf der Amtszeit dürfen Aufsichtsratsmitglieder erneut in den Aufsichtsrat gewählt werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Sondersparformen | Fundamentalist | Devisenkursbildung | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |