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amtliches Fixingofficial fixing; bezeich- nete die amtliche Notierung des Devisenkurses an der Frankfurter Devisenbörse. Das a.F. wurde am 31.12.1998 mit Einführung des Euro eingestellt. Die Funktion des a.F. als Grundlage zur Abrechnung von Devisengeschäften zwischen Banken mit Nichtbanken wird seit dem 01.01.1999 im Wesentlichen durch den Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen. - Vgl. auch amtlicher Devisenkurs.
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Weitere Begriffe : Wertpapierkonto | Körperschaftsteuerbescheinigung | Initial Public Offering (IPO) | ||||||||||||||||||||||||||||
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