Abstimmung von Aktionären über Wahlvorschläge
shareholders‘ voting on election proposals. Die A.v.A.ü.W. erfolgt in der vom Vorsitzenden der Hauptversammlung bestimmten Reihenfolge. Dies kann dazu führen, dass es nicht zur Abstimmung über einzelne Wahlvorschläge kommt, weil die Vorschläge des Aufsichtsrats bereits angenommen wurden. Um dies zu verhindern ist gesetzlich bestimmt, dass über den Wahlvorschlag eines Aktionärs zuerst abgestimmt werden muss, wenn der Aktionär den mitgeteilten Antrag in der Hauptversammlung wiederholt und eine Minderheit von 10% des vertretenen Grundkapitals dies verlangt.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|