Übernahmekommission
1. Übernahme- provision, underwriting commission; Provision, die vom Emittenten an die Mitglieder des Übernahmekonsortiums gezahlt wird. - 2. takeover panel. Die Ü. erfüllt die Aufgabe der verbindlichen Interpretation des Ubernahmekodex und übernimmt dabei vor allem eine Schiedsfunktion. Da der freiwillige Übernahmekodex aus dem Jahre 1995 wenig Akzeptanz fand, wurde die Ü. auch mit der Erstellung eines neuen Übernahmekodex beauftragt. - Die Mitglieder der Ü. werden von der Börsensachverständigenkommission des Bundesministeriums für Finanzen berufen. Dabei handelt es sich um Vertreter der Bundesregierung, Professoren, Investmentbanker und Industrievertreter.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|